Einreichen von Artikeln
Die Zeitschrift À tradire nimmt jeden noch nicht veröffentlichten, wahlweise in Französisch, Englisch oder einer anderen Sprache abgefassten Text an, soweit die Möglichkeit der Bewertung in der betreffenden Sprache besteht (siehe sprachliche Leitlinien). Die Texte sind als anonyme Datei im Textverarbeitungsformat mit einer zweiten Datei, die die Metadaten beinhaltet, unter (articles[at]atradire.fr) an die Redaktion zu richten. Die betreffenden Autor:innen kopieren den folgenden Satz in ihre Nachricht:
Mit dieser Nachricht bescheinige ich, dass mögliche Koautor:innen des Artikels ebenso wie ich selbst als einreichende(r) Autor:in die forschungs- und berufsethischen Grundsätze der Zeitschrift zur Kenntnis genommen habe(n) und vorbehaltlos akzeptiere(n).
Anschließend wird der Artikel im Redaktionsausschuss gelesen und nach Überprüfung auf Vollständigkeit (Abstract, Schlüsselwörter, Zugehörigkeit des Autors oder der Autorin, bibliografische Angaben) und Übereinstimmung mit der wissenschaftlichen Ausrichtung und publizistischen Leitlinie der Zeitschrift über dessen Freigabe zur Veröffentlichung entschieden.
Bewertungsverfahren
Die Bewertung erfolgt nach dem Doppelblindverfahren. Jeder zur Bewertung zugelassene Artikel wird in anonymisierter Form von zwei vom Redaktionsausschuss ausgewählten externen Gutachter:innen bewertet.
Jede(r) Gutachter:in, der sich zur Übernahme dieser Aufgabe bereit erklärt hat, erhält ein Bewertungsformular (siehe Anhang), dem die Bewertungskriterien zu entnehmen sind. Bei der Bewertung geht es in erster Linie darum, die Originalität des Artikels, dessen Forschungsbeitrag zu den Themenbereichen der Zeitschrift, die Stichhaltigkeit der Argumentation, die Kenntnis der einschlägigen Fachliteratur, die Untadeligkeit und Klarheit des sprachlichen Ausdrucks und die Relevanz des behandelten Themas für den Auftrag und die Ziele der Zeitschrift zu beurteilen.
Doppelte Anonymität ist Grundvoraussetzung für eine stringente Bewertung und wird deshalb strikt eingehalten. Der Redaktionsausschuss fällt seine Entscheidung für (oder gegen) die Veröffentlichung auf der Grundlage der beiden Gutachten. Falls zwischen zwei abweichenden Bewertungen entschieden werden muss, wird ein(e) dritte(r) externe(r) Gutachter:in hinzugezogen.
Der für die Entscheidungsfindung festgelegte Zeitrahmen beträgt ab Einreichung eines Artikels ca. drei Monate. Die Autor:innen bekommen unabhängig davon, ob ihr Text zur Veröffentlichung freigegeben oder abgelehnt wurde, beide Begutachtungen bzw. eine Synthese beider Begutachtungen, die der Entscheidung des Ausschusses zugrunde liegen.