Forschungs- und berufsethische Grundsätze

Troet diwar :
Charte éthique et déontologique
Troidigezh(ioù) all :
Ethics charter
Codice etico e deontologico
Código de deontología
Karta etik ha deontologiezh

Um die Integrität der Grundlagen wissenschaftlicher Forschung und die Veröffentlichung ihrer Ergebnisse zu gewährleisten, gilt für die Zeitschrift À tradire der im Folgenden dargelegte Leitfaden für forschungs- und berufsethische Grundsätze. Die Mitglieder unserer Ausschüsse, die Autor:innen und die Gutachter:innen sind gehalten, diese Grundsätze umzusetzen.

Der folgende Leitfaden orientiert sich an den Empfehlungen des Committee on Publication Ethics (COPE), am europäischen Verhaltenskodex für Integrität in der Forschung des ALLEA, den Stellungnahmen des CNRS-Ethikausschusses (Comets) und insbesondere dessen Leitfaden Pratiquer une recherche intègre et responsable ([Eigenübersetzung:] Umsetzung einer integren und verantwortungsvollen Forschung) und dessen Charte nationale de déontologie des métiers de la recherche ([Eigenübersetzung:] Nationale Charta der Berufsethik in der Forschung), den Veröffentlichungen des Comité pour la science ouverte ([Eigenübersetzung:] Ausschuss für offene Wissenschaft) sowie am Leitfaden der Zeitschrift Humanités numériques ([Eigenübersetzung:] Digitale Humanwissenschaften), bei der wir uns bedanken, sowie an den Leitfäden anderer Zeitschriften.

Verpflichtungen des Redaktionsausschusses

Der Redaktionsausschuss verpflichtet sich, die eingereichten Texte gewissenhaft und konsequent gemäß den Kriterien des auf der Website der Zeitschrift dargelegten Publikationsprozesses auszuwählen und zu bewerten. Dabei wird insbesondere auf die Einhaltung der in den Aufrufen für Beiträge genannten Publikationstermine Wert gelegt.

Nachdem das Redaktionsteam vorab die Relevanz der eingereichten Texte, d. h. ihren Bezug zu den von der Zeitschrift behandelten Themen und die Einhaltung der grundlegenden Formerfordernisse an wissenschaftliche Publikationen überprüft hat, werden sämtliche Vorschläge nach dem sogenannten Doppelblindverfahren – weder kennen die Gutachter:innen die Autor:innen noch umgekehrt – beurteilt, wobei für die endgültige Entscheidung mindestens zwei Bewertungen herangezogen werden. Beiträge, die nicht zur Rubrik der wissenschaftlichen Artikel gehören, werden einer internen Bewertung durch den Redaktionsausschuss unterzogen.

Der Redaktionsausschuss leitet die den eingereichten Text betreffenden Daten grundsätzlich nur an die mit der Durchführung und Leitung der Bewertungen beauftragten Personen weiter.

Der Redaktionsausschuss verpflichtet sich, den Bewertungsprozess vertraulich zu behandeln und insbesondere die Anonymität der Gutachter:innen zu wahren. Der Beitrag der Gutachter:innen wird in einer alljährlich veröffentlichten Liste gewürdigt, in der die Namen der Gutachter:innen den begutachteten Artikeln nicht zugeordnet sind.

Der Redaktionsausschuss achtet auf eine objektive und unparteiische Bewertung.

Er überprüft bei seinen Entscheidungen mögliche Verletzungen von Persönlichkeits- und Schutzrechten (Beleidigungsdelikte, Plagiat, Verletzung von geistigem Eigentum) und behält sich das Recht zur Überprüfung der Artikel mit einer Plagiatserkennungssoftware vor, deren Suchergebnisse einer kritischen Analyse unterzogen werden. Enthält der vorgeschlagene Text wesentliche Entlehnungen aus Fremdarbeiten ohne ordnungsgemäße Quellenangaben, so wird er abgelehnt.

Bei Uneinigkeit beraten sich sämtliche Mitglieder des Redaktionsausschusses und des wissenschaftlichen Ausschusses.

Die freigegebenen Texte werden unter offener Creative Commons-Lizenz der Kategorie BY (freie Vervielfältigung und Verbreitung mit obligatorischer Namensnennung des/der Autor:in und Quellenangabe) publiziert.

Verpflichtungen der Autorinnen und Autoren

Autor:innen reichen noch nicht veröffentlichte Texte ein, die wahlweise in Französisch, Englisch oder einer anderen Sprache abgefasst sind (falls die Möglichkeit einer Bewertung in der betreffenden Sprache besteht). Die Texte dürfen weder zeitgleich mit der Bewertung durch À tradire noch nach Freigabe zur Veröffentlichung anderen Zeitschriften vorgelegt werden. Übersetzungen werden ggf. nach Abschluss des üblichen Publikationsprozesses in der Zeitschrift veröffentlicht, falls die Autor:innen die dafür erforderlichen Genehmigungen eingeholt und ihre Quellen klar benannt haben.

Autor:innen legen die Finanzierung ihrer Arbeiten offen.

Sie erwähnen ausdrücklich die dem Text zugrunde liegenden Arbeiten und Ressourcen, die Namen der beteiligten Personen und die verwendeten Quellen und holen die für die Vervielfältigung erforderlichen Genehmigungen ein.

Im Koautor:innen-Verzeichnis eines Artikels sind alle Personen aufgeführt, die an der Planung der vorgelegten Forschungsarbeiten, der Datenbeschaffung, -aufbereitung oder -analyse bzw. kritischen Darstellung der Ergebnisse beteiligt sind. Im Zweifelsfall können Autor:innen auf dieser CoopIST-Seite des Cirad oder beispielsweise auch in dem Schema von Perry & Mittelmark (2008) nachlesen, wie Koautor:innen von den in den Danksagungen zu erwähnenden Beitragenden zu unterscheiden sind. Die betreffenden Kriterien gelten unabhängig davon, ob die Beitragenden einen Forschungs- oder Lehrauftrag haben oder studieren oder keiner Universität zugehörige (Fremd-) Sprachberufler:innen, -kundige oder -interessierte sind.

Bei Mehrautorenschaft ist der/die mit der Zeitschrift in Kontakt stehende Autor:in dafür verantwortlich, dass alle betreffenden Personen den Artikel in der eingereichten Fassung gelesen und genehmigt haben. Ebenso sind sämtliche Koautor:innen in Kenntnis zu setzen, wenn während des Bewertungsprozesses und bis zur Publikation wesentliche Änderungen am Text vorgenommen werden. Die Zeitschrift À tradire. Didactique de la traduction pragmatique et de la communication technique empfiehlt Autor:innen darüber hinaus, für die Erwähnung der Beitragenden systematisch die CRediT-Taxonomie anzuwenden (siehe Richtlinien für Autorinnen und Autoren einschl. Anhang).

Falls die Herausgeber:innen der Zeitschrift nach der Publikation zu der Auffassung gelangen, dass ein Artikel wesentliche Fehler enthält, können sie verlangen, dass dessen Autor:innen diese in einem dem veröffentlichten Text beigefügtem Korrekturverzeichnis berichtigen. Ebenso obliegt es Autor:innen, die im Nachhinein wesentliche Fehler in ihrem Artikel finden, die Herausgeber zeitnah zu informieren und Material für die Erstellung eines Korrekturverzeichnis bereitzustellen. Im Extremfall kann der Artikel entfernt werden, sodass nur die Metadaten mit einer entsprechenden Anmerkung der Herausgeber:innen erhalten bleiben.

Verpflichtungen der Gutachterinnen und Gutachter

Die Gutachter:innen verpflichten sich zur vertraulichen Behandlung der ihnen vorgelegten Texte. Die Weiterverwendung oder Übermittlung von Teilen (Auszügen, Ergebnissen, Daten o. Ä.) eines zu bewertenden Artikels vor dessen Publikation ist unter keinen Umständen zulässig.

Die Gutachter:innen melden auf eigene Initiative jeglichen Verdacht auf einen Interessenkonflikt, der die Qualität und Unabhängigkeit der Bewertung beeinträchtigen könnte: enge Verbindung innerhalb einer Einrichtung, aktuelle oder frühere Zusammenarbeit, gemeinsame Publikation, berufliche Konkurrenzsituation, Vorgesetzten-Untergebenen-Verhältnis (z. B. Betreuung einer Facharbeit) oder persönliche Beziehung.

Mit der Annahme ihres Auftrags bestätigen sie, dass sie die dafür erforderlichen Kompetenzen mitbringen und ihre Bewertung fristgerecht abgeben.

Sie verweisen in ihrer Bewertung weitmöglichst auf eventuelle Entlehnungen aus anderen veröffentlichten oder unveröffentlichten Forschungsarbeiten, für die keine Quellen angegeben sind.

Sie geben eine wohlwollende, begründete, auf eine Verbesserung des Artikels abzielende Einschätzung ab und vermeiden jede Form des persönlichen Angriffs.

Die Gutachter:innen bemühen sich um größtmögliche Objektivität und Unparteilichkeit. Jegliche Form der Diskriminierung aufgrund der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der sexuellen Orientierung, religiösen Überzeugungen oder politischen Ansichten ist unzulässig. Staatsangehörigkeit, Zugehörigkeit zu einer Einrichtung oder beruflicher Status dürfen nur insoweit als Bewertungskriterien berücksichtigt werden, als sie von wissenschaftlicher Relevanz sind.

Verpflichtungen des wissenschaftlichen Ausschusses

Der wissenschaftliche Ausschuss sorgt für die Umsetzung der publizistischen Leitlinie und befasst sich mit deren langfristiger Entwicklung. Er bewertet in regelmäßigen Abständen die publizistische Strategie und die wissenschaftlichen Zielsetzungen der Zeitschrift und deren Positionierung zu anderen Publikationen des Fachgebiets.

Troer

Carmen Lohse

Gwirioù oberour

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